Beimischungsquote von Biodiesel und Ethanol in 2009 reduziert
Seit 2009 wurde in Deutschland eine Beimischung von Biodiesel zu Diesel und Ethanol zu Benzin zwingend vorgeschrieben. Die ursprünglich geplannte Beimischungsquote von 6.25 Volumen-Prozent wurde auf 5.25 Volumen-Prozent für Biodiesel und Ethanol in 2009 reduziert. Für die Jahre 2010 bis 2014 ist eine Beimischung von 6.25 Volumen-Prozent festgeschrieben.
Beimischungsquote bzw. Treibhausgasreduktion
durch Biodiesel, Ethanol
in Prozent
2009
5.25
2010 - 2014
6.25
2015 - 2016
3.0
2017 -2019
4.5
2020
7
Beimischung ab 2015 als Treibhausgasreduktion geplant
Ab 2015 sollen keine Volumen-Beimischungsquoten für Biodiesel und Ethanol mehr festgeschrieben werden, sondern es wird eine bestimmte jährliche Reduktion der Treibhausgase, die durch den Verkehr verursacht werden, angestrebt.
So sollen von 2015 bis 2016 beziehungsweise von 2017 bis 2019 die Treibhausgase um 3 Prozent jährlich durch eine entsprechende Beimischung von Biodiesel und Ethanol zu Diesel und Benzin gesenkt werden.
Ab 2020 sollen die Treibhausgase durch eine Beimischung um 7 Prozent gesenkt werden.