Das Oberlandesgericht Oldenburg hat ein Urteil zur Haftung von Wasserschäden verkündet, nachdem ein Mieter dafür haftet, wenn er seine Waschmaschine ohne ein Aquastop-System betreibt.
Im konkreten Fall hatte ein Mieter den Zulaufhahn seiner Waschmaschine ohne Aquastop über 6 Jahre geöffnet und nicht kontrolliert, sodass es zu einer Materialermüdung und einem Wasserschaden kam.
Bei einer Schlauchplatzsicherung als Aquastop schließt sich der Wasserhahn, beim Abrutschen oder Platzen des Zulaufschlauchs zur Waschmaschine.
Kleine Risse im Waschmaschinenschlauch erkennt ein Aquastop-System mit Zählwerksicherung.
Bei einem Doppelmantelschlauchsystem wirkt ein Quellmittel im äußeren Schlauch als Aquastop, wenn der innere Waschmaschinenschlauch undicht ist.
Elektronische Aquastop-Systeme kontrollieren den Wasserstand in der Waschmaschine mit einem Sensor oder einer Schwimmerschaltung in der Bodenwanne der Waschmaschine. Wird eine Unregelmäßigkeit durch diese Aquastop-Systeme erkannt, wird das Zulaufventil zur Waschmaschine elektrisch gesperrt.