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Festkosten der Heizkostenabrechnung nach Wohnfläche
Da etwa 20 bis 40 Prozent der erzeugten Heizwärme verloren geht, müssen diese Verluste gleichmäßig auf alle Mietpateien gemäß deren Wohnfläche in der Heizkostenabrechnung aufgeteilt werden. In der Regel werden die Heizkosten mittels des Verteilungsschlüssel von 30 zu 70 Prozent auf Festkosten pro Wohnfläche und Verbrauchskosten augeteilt.
Die Heizungsverluste, die eine Aufteilung nach Wohnfläche in der Heizkostenabrechnung notwendig machen, verteilen sich zu 10 bis 20 Prozent auf Abgasverluste, zu 6 bis 10 Prozent auf Leitungsverluste und zu 4 bis 10 Prozent auf Kesselverluste.
Berechnung der Wohnfläche für Balkone, Terrassen und DachgeschosseUnter bestimmten Umständen können Balkone und Terrassen zu 25 bis 50 Prozent zur Wohnfläche, die in der Heizkostenabrechnung relevant ist, hinzuaddiert werden.
Die Wohnfläche des Dachgeschosses wird zu 100, 50 oder 0 Prozent in der Heizkostenabrechnung angesetzt, wenn die lichte Raumhöhe mindestens 2 Meter beträgt, zwischen einem und zwei Metern beträgt oder unter einem Meter liegt.
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