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Heizkosten für Warmwasser müssen ausgewiesen werdenIn der Heizkostenabrechnung müssen die Kosten für Warmwasser separat ausgewiesen werden. Ist ein Wärmezähler vorhanden können Sie nach einer Formel berechnet werden. Bei fehlenden Warmwasserzähler werden die Heizkosten mit 18 Prozent der gesamten Heizkosten oder mit 32 kwh pro qm und Jahr in der Heizkostenabrechnung angesetzt.
Die gesamten Heizkosten für das Warmwasser müssen auf Fest- und Verbrauchskosten mit dem Verteilerschlüssel von 30 zu 70 Prozent aufgeteilt werden.
Formel zur Berechnung der Heizkosten für Warmwasser
Im § 9 der Heizkostenverordnung wird eine Formel zur Berechnung des Heizkosten für die Warmwasserbereitstellung dargestellt.
Bei der Formel für die Heizkostenabrechnung wird davon ausgegangen, dass 53.5 Prozent der Wärme durch die Warmwasserleitungen und den Warmwasserkessel verloren gehen.
Ein Erfahrungswert für die Warmwassertemperatur, die Bestandteil der Berechnungsformel ist, beträgt 55 Grad Celsius.
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